Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie

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Der Ausschuss

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie ist ein Pflichtausschuss. Er muss gebildet werden! Seine Bestimmung steht im Sozialgesetzbuch. Der Aufbau und die Aufgaben unseres Stadtjungendamtes ist im Kinder und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) geregelt. Das Jugendamt besteht nach § 70 SGB VIII aus zwei Teilen, dem Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie (umgangssprachlich auch Jugendhilfeausschuss genannt) und der Verwaltung.